Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung vom 31. Mai 2021 eine neue Corona-Verordnung sowie einen neuen Corona-Stufenplan 2.0 erlassen. Aufgrund der niedrigen Inzidenz im Landkreis Cuxhaven sind momentan somit eine Vielzahl von sportlichen Betätigungen im Indoor- und Outdoor-Bereich wieder möglich.
Folgende sportlichen Betätigungen sind unter dem aktuellen Inzidenzwert im Landkreis Cuxhaven zulässig:
- Die für die Sportanlage verantwortliche Person hat Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes für den Betrieb zu treffen.
- Es wird nicht länger zwischen indoor und outdoor Sportangeboten unterschieden, sodass die Pflicht zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes für Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen etc. ebenso wie für Sportplätze oder den öffentlichen Raum gilt.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Testung der Übungsleiter, Trainer sowie der volljährigen Sporttreibenden mehr. Jedoch werden weitere Testungen empfohlen.
- Es gelten keine Obergrenzen für Gruppengrößen, allerdings ist im Rahmen des Hygienekonzeptes die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten weiterhin zu begrenzen und zu steuern.
- Auch Kontaktsport bei Erwachsenen ist jetzt möglich z.B. Fußball.
- Im Rahmen eines Hygienekonzeptes können wieder Duschen und Umkleideräume genutzt werden.
- Empfehlung: Eine Dokumentation der Teilnehmer sollte erfolgen, damit gegebenenfalls eine Kontaktnachverfolgung möglich ist.
Weitere Informationen sind dem Stufenplan 2.0 (31. Mai 2021) zu entnehmen.